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Lärmprotokoll bei Nachbarschaftsstreit: Worauf muss man achten?

lärmbelästigung
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Manchmal ist das Lärmprotokoll bei Nachbarschaftsstreitigkeiten die einzige Möglichkeit, den Frieden im Haus wieder herzustellen. Wenn Gespräche mit den störenden Nachbarn scheitern, der Vermieter nicht schlichten kann, bleibt allerdings nichts weiter übrig, als rechtliche Hilfe zu suchen.

Wozu ein Lärmprotokoll bei Nachbarschaftsstreit führen?

Nachbarschaftsstreitigkeiten können vielfältig sein, oftmals geht es jedoch um Ruhestörung. Dann kann ein Lärmprotokoll helfen, die Art des Lärms, die Dauer und Intensität zu protokollieren. Es ist einerseits als Gedankenstütze gedacht, andererseits dient es als Beweismittel. Wobei es bei ernsthaften Streitigkeiten mit der Nachbarschaft schwierig wird, sich alleine auf das Lärmprotokoll zu berufen. Im Ernstfall steht Aussage gegen Aussage. Zeugen können hilfreich sein, um die im Lärmprotokoll notierten Punkte zu bestätigen.

Bevor ein Lärmprotokoll geführt wird, sollten zunächst andere Schritte unternommen werden, um den lauten Nachbarn Einhalt zu gebieten. Im ersten Ansatz kann ein klärendes Gespräch mit den Ruhestörern geführt werden. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, zu schildern, wie unerträglich für sie der Lärm ist. Sei es Musik, Kinderlärm, dauerhaftes Hundegebell oder andere störende Faktoren wie auch Infraschall. Alles, was vibriert, brummt, dröhnt, poltert, kracht und extrem laut ist, nervt nicht nur, es macht die Menschen sogar krank.

Mitunter wissen die beschuldigten Hausbewohner gar nicht, wie intensiv sie von den übrigen Mitbewohnern wahrgenommen werden, sehen sich selbst nicht als Lärmverursacher. Das klärende Gespräch in freundlicher Tonart kann bereits viel bewirken. Sofern die lauten Nachbarn einlenken und Besserung geloben, besteht Hoffnung, dass bald wieder Ruhe im Haus einzieht. Leider geht nicht immer alles gut aus. In solchen Fällen braucht es dann ein Lärmprotokoll.

Was tun, wenn die Störenfriede keine Ruhe geben?

Scheitern freundliche Gespräche, artet die Ruhestörung aus, nimmt sie täglich unerträgliche Ausmaße an, kann der Rest der Hausgemeinschaft mit ins Boot geholt werden. Fühlen sich die anderen Mieter ebenfalls gestört vom Nachbarschaftslärm, können sie gemeinsam etwas dagegen unternehmen. Sofern das nicht der Fall ist, bleibt dem lärmgeplagten Mieter nichts weiter übrig, als den Vermieter zu informieren. Jener ist verpflichtet, der angezeigten Ruhestörung auf den Grund zu gehen und seinerseits den Lärmverursacher aufzufordern, diese zu unterlassen. Diesbezüglich ist dem Vermieter eine angemessene Frist von bis zu zwei Wochen einzuräumen, in der er zu reagieren hat.

lärm in der wohnung
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Beschwerden wegen Ruhestörung beim Vermieter können telefonisch vorgebracht oder vor Ort persönlich besprochen werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass schriftliche Meldungen über Lärm im Mietshaus sinnvoller sind. Sofern die Nachbarschaftsstreitigkeiten irgendwann in einem Gerichtsverfahren münden, spielt in dem Zusammenhang der Schriftverkehr eine bedeutsame Rolle. Auch das Lärmprotokoll ist nicht unermesslich in einem Rechtsstreit wegen Dauerlärms.

Wird die Aufforderung des Vermieters ignoriert und der Lärm setzt sich fort, kann im nächsten Schritt eine Schlichtungsstelle oder eine Mediation bemüht werden. Sie vermitteln zwischen den zerstrittenen Mietparteien. Anhand des geführten Lärmprotokolls können die Schlichtenden auf alle Punkte exakt eingehen und friedliche Lösungen vorschlagen, die zur Beendigung der Konflikte führen. Wenn trotz aller Bemühungen keine Besserung eintritt, bleibt den betroffenen Mietern nichts weiter übrig, als sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Hier ist das Lärmprotokoll von großer Bedeutung als auch Dokumente, die in schriftlicher Form vorhanden sind.

Was muss im Lärmprotokoll enthalten sein / wie lange soll es geführt werden?

Im Lärmprotokoll sollten möglichst alle relevanten Informationen eingetragen werden, welche das Ausmaß des Lärms schildern. Bewährt haben sich Spalten, die in Datum, Uhrzeit und Art der Lärmbelästigung unterteilt werden. Ebenso wichtig ist eine Spalte für persönliche Vermerke, in der eigene Befindlichkeiten angegeben und gesundheitliche Probleme erfasst werden können, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lärm auftreten. Zum Beispiel Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Migräne, Schlaflosigkeit bzw. Einschlafprobleme. Zudem sollte im Lärmprotokoll festgehalten werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sich der störenden Situation zu entziehen.

Zum Beispiel:

  • Ohrstöpsel getragen
  • Kopfhörer mit Musik aufgesetzt
  • die Wohnung verlassen, um zur Ruhe zukommen

Sofern sich die Nachbarschaftsprobleme nicht binnen kürzester in Luft auflösen, sollte das Lärmprotokoll über einen längeren Zeitraum hinweg geführt werden. Ein bestimmtes Minimum oder Maximum gibt es diesbezüglich nicht. Manchmal reichen zwei Wochen aus, um die Missstände im Haus zu protokollieren, die für schlaflose Nächte und gesundheitliche Probleme verantwortlich sind. Mitunter dauert es auch Wochen oder Monate, bis sich die Situation bessert.

nachbarschaftsstreit
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Was genau ist Ruhestörung?

Unter Ruhestörung fällt alles, was als unzumutbare Lärm- oder Geräuschbelästigung definiert wird, insbesondere in den späten Abendstunden nach 22:00 Uhr, als auch zu Nachtzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen. Jeder Mensch definiert „ Lärm “ anders. Manche Leute sind von Geräuschen genervt, welche durch die geschlossenen Fenster in die Wohnung dringen, dass kann der stetig rollende Verkehr sein, die Musik von Veranstaltungen, das Brummen der Rasenmäher oder die Arbeiten auf einer Baustelle im Umfeld.

In den meisten Fällen fühlen sich Menschen von den lieben Nachbarn in ihrer Ruhe gestört. Jene fallen in der Regel durch laute Musik, dauerhaftes Geschrei, ständige Streitereien oder lautes Türenschlagen auf. Auch das Spielen von Instrumenten kann an die Substanz gehen, wenn es in der eigenen Wohnung zu hören ist. Kinderlärm oder Partylärm bis in die frühen Morgenstunden, sind ebenso oft Anstoß für Nachbarschaftsstreitigkeiten, welche nicht selten vor Gericht enden. Dann ist es gut, wenn ein Lärmprotokoll vorhanden ist.

Lärmprotokoll bei Nachbarschaftsstreit führen: Unser Fazit

Lärmbelästigung in ausuferndem Maße ist unzumutbar und muss nicht geduldet werden. Nachbarschaftsstreitigkeiten in Verbindung mit Lärm können sich bei Einsicht der störenden Person(n) schnell in Luft auflösen, sofern diese freundlich darüber informiert werden. Hartnäckige Störer im Haus, die sich weder von einem Lärmprotokoll noch von Vermietern, Schlichtungsstellen, Polizei oder Ordnungsamt eines Besseren belehren lassen, können nur mittels Gerichtsurteil zur Raison gerufen werden.

Betroffene, die sich aufgrund der dauerhaften Ruhestörung nicht mehr wohlfühlen, brauchen einen langen Atem und starke Nerven, um bis zum Ende der Gerichtsverhandlung durchzuhalten. Der eigenen Gesundheit zuliebe ist es manchmal besser, den Kürzeren zu ziehen und einen Umzug zu erwägen. Ob jener schlussendlich die beste Alternative ist, zeigt sich erst einige Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung.

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