Hausbau

Welche Genehmigungen werden für den Hausbau benötigt?

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Der Hausbau erfordert Genehmigungen, welche von Bundesland zu Bundesland variieren, da jede Region ihre eigene Landesbauordnung hat. Obwohl es eine deutsche Musterbauordnung gibt, haben Bundesländer diese oft angepasst. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor Baubeginn die örtliche Baubehörde zu konsultieren, um unerwarteten Anforderungen oder Strafen zu entgehen. Für die Bauherren entsteht dadurch ein komplexes Gefüge aus Zuständigkeiten, Vorschriften und Gesetzen, das oft schwer zu überblicken ist.

Bauherren, die einen bauvorlageberechtigten Ingenieur oder einen Architekten für die Planung ihres Hauses beauftragen, profitieren erheblich davon. Diese Experten sind bewandert, was die erforderlichen Genehmigungen betrifft. Wenn sie zudem aus der Region kommen, in der das Traumhaus errichtet werden soll, sind sie auch mit den zuständigen Mitarbeitern für Verwaltungsangelegenheiten vertraut. Dies vereinfacht den Genehmigungsprozess.

Die Suche nach einem geeigneten Grundstück

Jeder Bauherr muss vor dem Beginn des Hausbaus zuerst ein passendes Baugrundstück suchen. Jedoch ist nicht jedes verfügbare Grundstück auch bebaubar. Die Informationen dazu liefert der Bebauungsplan, sofern er von der zuständigen Gemeinde erstellt wurde. Dieser Plan basiert darauf, ob sämtliche notwendigen Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen oder zumindest gesichert sind. Hierzu zählen die Verkehrsanbindung sowie die Verfügbarkeit von Strom, Wasser und Abwasser.

Erst nach Erfüllung dieser Kriterien kann eine Baugenehmigung in Betracht gezogen werden. Der Bebauungsplan informiert außerdem darüber, in welcher Form das Haus errichtet werden darf. Wenn das Grundstück bereits bebaut ist, muss das Gebäude sich hinsichtlich Geschosszahl und Dachgestaltung einfügen.

Es ist daher ratsam, dass alle potenziellen Grundstückskäufer eine Bauvoranfrage einreichen. Diese Anfrage klärt, ob die besagten Bedingungen bereits erfüllt sind oder ob sie hergestellt werden können. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Interessenten kein Grundstück erwerben, welches nicht bebaubar ist. Die Bauvoranfrage kann auch mit einem Vorbescheid verbunden werden. Dieser Vorbescheid hat zwar eine zeitliche Begrenzung, ermöglicht aber den Beginn der Planung.

Vor der Baugenehmigung kommt der Bauantrag

Nach dem Abschluss der Grundstücksbeschaffung beginnen die Bauherren, ihr Traumhaus vorzuplanen. Sie besprechen ihre Vorstellungen mit einem bauvorlageberechtigten Ingenieur oder mit einem Architekten. Das ist notwendig, da sie den erforderlichen Bauantrag nicht eigenständig bei der Baubehörde einreichen können. Stattdessen muss dies von einem qualifizierten Fachmann mit den nötigen Berechtigungen erfolgen. Bauherren, die ihr Haus selbst bauen möchten, empfinden diesen Schritt häufig als Schikane. Er dient jedoch dazu sicherzustellen, dass die bisherigen Baupläne umgesetzt werden können. Erneut wird von der Baubehörde überprüft, ob das vorgeschlagene Bauvorhaben den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht.

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Als Nächstes erfolgt die Baugenehmigung, bei der die Vielfalt der Landesbauordnungen oft für Verwirrung sorgt. Gewöhnlich wird für ein Standard-Einfamilienhaus die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt. Dies umfasst insbesondere standardisierte Massivbau- oder Fertigteilbaumodelle, die bereits alle erforderlichen Zertifizierungen besitzen und mehrfach gebaut wurden. In einigen Bundesländern wird für solche Modelle sogar keine Genehmigung benötigt, wodurch lediglich eine Bauanzeige erforderlich ist.

Sofern die Baubehörde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, die je nach Bundesland variiert, Einwände erhebt, dürfen die Bauherren mit dem Bau ihres Hauses beginnen. In speziellen Fällen fordert die Baubehörde oft zusätzliche statische Berechnungen. Dies betrifft hauptsächlich offene Galerien, freitragende Deckenelemente, große Dachüberstände und ähnliche Besonderheiten, bei denen solche Berechnungen unerlässlich sind.

Genehmigungen von Versorgungsunternehmen

Auch in der heutigen Zeit gibt es noch Baugrundstücke, die keinen Anschluss an die Kanalisation haben. In solchen Fällen kann auf diesem Grundstück von den Bauherren eine Kläranlage errichtet werden. Allerdings ist dafür eine Genehmigung von der unteren Wasserbehörde erforderlich. Dieser Bau muss gemeldet werden und es bedarf einer abschließenden Zulassung. Eine weitere nötige Genehmigung liegt in der Zuständigkeit des örtlichen Bezirksschornsteinfegermeisters. Vor dem Feuerstätten-Bau und gegebenenfalls nötigen Schornsteinen muss seine Genehmigung eingeholt und fertige Einrichtungen von ihm abgenommen werden.

Zudem wird eine Genehmigung vom Energieversorgungsunternehmen benötigt. Der beauftragte Elektroinstallateur reicht eine Energiebezugsanmeldung ein, die in Fällen mit besonders hohem Energieverbrauch auch eine Ablehnung zur Folge haben kann. Obwohl diese Genehmigungsverfahren mit gewissen Unannehmlichkeiten verbunden sind, sind sie unerlässlich, um nachträglichen Problemen vorzubeugen.

Fazit

Der Hausbau erfordert diverse Genehmigungen, um die Sicherheitsstandards und Bauvorschriften zu erfüllen. Dies beinhaltet Bauanträge sowie Genehmigungen von Versorgungsdiensten wie Energie und Wasser. Dieses bürokratische Vorgehen, obwohl mitunter zeitaufwendig, ist entscheidend, um Probleme im Nachhinein zu verhindern. Es ist empfehlenswert, frühzeitig Informationen einzuholen und mit Experten zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Insgesamt sind notwendige Genehmigungen beim Bau eines Hauses unerlässlich, um ein sicheres und legales Bauprojekt zu gewährleisten.

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