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Nachbarn legal terrorisieren: Lustige Streiche, ohne zu übertreiben

neugieriger nachbar
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Egal, ob die WG nebenan wieder zu laut gefeiert hat, der Nachbar von unten ständig nur herumnörgelt oder der Hund des Paars gegenüber auch nachts lauthals bellt – manchmal möchte man es seinen Nachbarn einfach mal heimzahlen.

So kann man den Nachbarn legal terrorisieren und ärgern

Wer dem „geliebten“ Nachbarn eins auswischen will, erhält hier witzige Tipps, die noch dazu komplett legal sind. Man sollte es allerdings nicht übertreiben und aufhören, wenn es zu weit geht – sonst drohen Konsequenzen.

Tipp 1: Ein Instrument spielen

Wer bereit ist, etwas Zeit in das Ärgern des Nachbars zu investieren, kann sich ans Spielen eines Instruments heranwagen. Gerade wenn man musikalisch nicht sonderlich begabt ist, wird sich der Nachbar sicher über die schiefen Töne freuen. In Frage kommen zum Beispiel Blechblasinstrumente wie Trompete oder Saxophon, aber auch Holzbläser wie die Blockflöte. Dabei sollte man lediglich darauf achten, den „Lärm“ nicht zu spät zu veranstalten. Wer beispielsweise nachts um zwei Uhr zu laut wird, riskiert, dass irgendwann Ordnungsamt oder Polizei vor der Tür stehen.

frau spielt geige
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Tipp 2: Bambus pflanzen

Die Umsetzung dieses Streichs gelingt am besten, wenn der ungeliebte Nachbar gerade in Urlaub ist. Benötigt werden nur einige Bambussamen, die in jedem Baumarkt erhältlich sind. Die Samen kann man dann einfach über dem Rasen des ungeliebten Nachbarn verstreuen. Da Bambus sehr schnell wächst und sich hartnäckig hält, wird der Nachbar lange Freude daran haben. Achtung: Bambus breitet sich sehr schnell aus, daher sollten die Samen nicht in direkter Nähe zum eigenen Grundstück verstreut werden.

Tipp 3: Feuerholz nass machen

Auch fies ist es, das im Nachbarsgarten lagernde Feuerholz nasszumachen. Beispielsweise kann man beim Gießen der eigenen Pflanzen so tun, als sei man unabsichtlich abgerutscht und dabei sei das Wasser aufs Holz gelangt. Schade, denn nasses Holz brennt nur schlecht und produziert noch dazu viel Rauch.

Tipp 4: Für Newsletter und Gewinnspiele anmelden

Dieser Streich lässt sich nur umsetzen, wenn man die E-Mail-Adresse des Nachbarn hat. In diesem Fall kann man ihn ganz einfach für verschiedene Newsletter und Gewinnspiele anmelden – und sich darüber freuen, dass der Nachbar nun mit ungewollter Werbung und Spams überschwemmt wird. Das Gleiche funktioniert natürlich auch mit der Postadresse. Besonders unangenehm wird es für die jeweilige Person, wenn sie liiert ist und plötzlich Postsendungen fragwürdiger Natur im Briefkasten landen. Tipp: Man sollte sich aufschreiben, bei welchen Unternehmen du den Nachbarn angemeldet hast. So können die Abonnements im Zweifelsfall rückgängig gemacht werden.

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Tipp 5: Dünger verteilen

Frischer Dünger oder sogar Gülle verbreiten unangenehme Gerüche, die den Nachbarn auf Dauer sicher nerven werden. Idealerweise verteilt man den Dünger, wenn sich der Nachbar im Garten befindet und zum Beispiel gerade entspannt in der Sonne liegt. Dünger und auch Gülle ist in jedem Baumarkt oder Pflanzengeschäft erhältlich. Übrigens: Während der Nachbar die Nase rümpft und sich aufregt, profitieren die eigenen Pflanzen von der positiven Wirkung des Düngers.

Tipp 6: Unangenehme Gerüche verbreiten

Ein ebenfalls fieser Streich gelingt mit unangenehmen Geruchsexplosionen im Treppenhaus oder vor der Tür des Nachbarn. Hierfür eignen sich Stinkbomben, aber auch zum Beispiel Hausmittel wie Buttersäure, die man vor der Tür des Nachbarn auslegt. Öffnet dieser die Tür, wird er mit einem herrlich unangenehmen und hartnäckigen Geruch konfrontiert.

Tipp 7: Bestellungen umleiten

Wer gerne online oder im Versandkatalog bestellt, dem kommt dieser Streich sicher entgegen. Indem man die Adresse des Nachbarn statt der eigenen angibt, werden die Bestellungen in Zukunft an den Nachbarn geliefert. Vorsicht: Allzu oft sollte man dieses Spiel nicht treiben. Schließlich muss man die Pakete noch beim Nachbarn abholen. Darüber hinaus bietet es sich an, große Mengen Werbeprospekte in den Briefkasten des Nachbarn zu werfen.

Tipp 8: Anrufe mit unterdrückter Nummer

Wenn man die Telefon- oder Handynummer des Nachbars hat, bietet sich die Möglichkeit, ihm mit regelmäßigen Anrufen auf die Nerven zu gehen. Dabei sollte man aber unbedingt darauf achten, die eigene Nummer zu unterdrücken.

Legale vs. illegale Streiche: Von welchen Aktionen sollte man lieber Abstand nehmen?

nachbarn diskutieren
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Leider liegt es nicht im Auge des Betrachters, ob ein Streich noch legal ist oder nicht. Daher solltest man sich vor jeder Aktion genau überlegen, was man vorhat und ob man die möglichen Folgen des eigenen Handelns auch tragen will. Schließlich unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Streichen und strafbaren Handlungen und ein harmlos gemeinter Scherz kann unter Umständen eine Strafe nach sich ziehen. Doch welche Aktivitäten genau sind nicht erlaubt?

  • Ruhestörung: Bei Erregung von Lärm, der laut genug ist, um die Nachbarschaft zu belästigen, handelt es sich nach § 117 OWiG um eine Ordnungswidrigkeit. Ruft der Nachbar die Polizei und es liegt eine Ruhestörung vor, kann es richtig teuer werden. Man sollte also darauf achten, zu welcher Tageszeit man wie viel Lärm macht, denn ein solcher Spaß kann bis zu 5.000 Euro kosten.
  • Körperverletzung: Klar ist, dass man keine andere Person körperlich verletzen oder ihre Gesundheit schädigen darf. Wer das tut, macht sich laut § 223 Strafgesetzbuch strafbar. Aus diesem Grund ist es auch keine gute Idee, den ungeliebten Nachbarn mit Wasserbomben oder Schneebällen zu traktieren. Wer eine Körperverletzung begeht, kann dafür eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft bekommen. Geht der Nachbar nach einer solchen Belästigung zur Polizei und stellt Anzeige, muss man also mit einer Strafe rechnen.
  • Sachbeschädigung: Auch die Sachbeschädigung ist laut § 303 Strafgesetzbuch ein strafbares Vergehen. Eine Sachbeschädigung begeht man dann, wenn man das Eigentum eines anderen rechtswidrig beschädigt oder zerstört. Wenn man einen der oben genannten Streiche umsetzt, sollte man daher darauf achten, dass das Eigentum des Nachbars unbeschädigt bleibt. Auch für Sachbeschädigung kann man eine Geldstrafe oder eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe kassieren.

Nachbarn legal terrorisieren mit harmlosen Streichen: Unser Fazit

Einem Nachbarn, der durch seine unangenehme Art negativ auffällt oder sich durch unsoziales Verhalten unbeliebt macht, einen Streich zu spielen, ist grundsätzlich in Ordnung. Die oben genannten Vorschläge stellen recht harmlose Varianten dar, wie man etwas Dampf ablassen und der jeweiligen Person einmal so richtig auf den Wecker gehen kann. Um keinen Besuch des Ordnungsamts oder der Polizei zu riskieren, sollte man es dabei aber nicht übertreiben.

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